Mindestreserve-Soll (required minimum reserve)
Bei der EZB wird die Höhe der zu hinterlegenden Mindestreserve (das Mindestreserve-Soll) eines jeden Instituts zunächst errechnet, indem auf den Betrag der reservepflichtigen Verbindlichkeiten der Mindestreserve-Satz der entsprechenden Kategorie der Verbindlichkeiten (Mindestreserve-Basis) auf der Grundlage der der Bilanzdaten vom Ende eines jeden Kalendermonats angewendet werden. Anschliessend zieht jedes Institut von dieser Grösse einen Freibetrag von derzeit 100’000 EUR ab. – Erstmals in der neueren Zentralbankgeschichte stellte die EZB im Mai 2014 einen Negativzins von 0,1 Prozent in Rechnung für das Mindestreserve-Soll übersteigende Reserveguthaben der Banken bei der Zentralbank. Auf diese Weise will man die Institute davon abhalten, Geld sicher bei der Zentralbank zu parken, anstatt es an Kunden auszuleihen. Wenn freilich die Banken keine Kunden finden, bei denen die Rückzahlung ausgereichter Darlehn gesichert ist, so werden sie sich auf dem Aktien- und Immobilienmarkt engagieren, was auf diesen Märkten die Gefahr von Blasen erhöht. – Siehe Reserveüberschuss, Strafzins. – Vgl. zur Höhe der Sätze den Anhang “Statistik des EuroWährungsgebiets”, Rubrik “Monetäre Statistik” im jeweiligen Monatsbericht der EZB sowie die “Erläuterungen” am Ende des statistischen Teils; Monatsbericht der EZB vom Februar 2008, S. 77 (die wichtigste Aufgabe des Mindestreserve-Solls besteht darin, die Geldmarktsätze anhand der Durchschnittserfüllung während jeder MindestreserveErfüllungsperiode stabil zu halten), Monatsbericht der EZB vom März 2012, S. 47 (Übersicht der über das Mindestreserve-Soll hinausgehenden Guthaben der Banken bei der EZB seit 2007).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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