Matrikularbeiträge (member states contributions)

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In der Regel nicht zweckgebundene und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestrittene Zahlungen nachgeordneter an übergeordnete öffentliche Verbände; besonders im föderal gegliederten Bundesstaat die Zahlungen der Gliedstaaten an den Zentralstaat. – In früherer Zeit auch nichtgeldliche Leistungen – wie vor allem Truppen, Kriegsmaterial, Verpflegung – an den Zentralstaat, und in Deutschland in Bezug auf die Verfassungsgeschichte und Finanzgeschichte von grosser Bedeutung. – Siehe Defensionergeld, Urbarium.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Matrikularbeiträge (member states contributions)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/matrikularbeitrage-member-states-contributions/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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