Matrikularbeiträge (member states contributions)
In der Regel nicht zweckgebundene und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestrittene Zahlungen nachgeordneter an übergeordnete öffentliche Verbände; besonders im föderal gegliederten Bundesstaat die Zahlungen der Gliedstaaten an den Zentralstaat. – In früherer Zeit auch nichtgeldliche Leistungen – wie vor allem Truppen, Kriegsmaterial, Verpflegung – an den Zentralstaat, und in Deutschland in Bezug auf die Verfassungsgeschichte und Finanzgeschichte von grosser Bedeutung. – Siehe Defensionergeld, Urbarium.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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