Margenausgleich (margin caII)
Ein Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung von Schwankungsmargen. Dabei können die Zentralbanken, falls der regelmässig ermittelte Wert der Sicherheiten unter eine bestimmte Grenze fällt, die Geschäftspartner auffordern, zusätzliche Sicherheiten oder Barmittel zur Verfügung zu stellen. – Umgekehrt gibt die Zentralbank überschüssige Sicherheiten oder Barmittel an den Geschäftspartner zurück. Dies geschieht immer dann, wenn der Wert der Sicherheiten nach einer Neubewertung den Betrag, welchen die Geschäftspartner schulden, zuzüglich der Schwankungsmarge übersteigt. – Eine Nachschuss-Aufforderung (demand for additional payment, when an investor looks like it may make a loss). – Siehe Barausgleich, Kaltstellung, Nachschuss-Aufforderung, Nachschuss-Vereinbarung, Repo-Geschäft. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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