Liquiditätsfazilität (liquidity facility)

Allgemein die Verpflichtung, einem Vertragspartner Liquidität zur Verfügung zu stellen, auch Liquiditätslinie genannt.. – Der einer Wirtschaftseinheit von der Bank eingeräumte Kredit-Grenzbetrag, die Kreditlinie (credit line committed by a bank in favour of a customer in order to provide it with funding [liquidity], if needed, and at pre-agreed conditions as rates, repayment schedule, collateral etc.). – Im Rahmen einer Verbriefung eine in ihrer Höhe entsprechend bemessene Position. Sie soll die zeitgerechte, reibungslose Weiterleitung der Zahlungen – der Ursprungsforderungen an den Originator (die originierende Bank), – von diesem an die Zweckgesellschaft und – von dieser an die Anleger der einzelnen Tranchen gewährleisten. Falls es zu Zahlungsstörungen kommen sollte, dann federt die Liquiditätsfazilität das Risiko ab; denn die finanziell in der Regel schwach ausgestattete Zweckgesellschaft ist dazu allein kaum in der Lage. Aufsichtsrechtlich sind eine Reihe von Bestimmungen an die Ziehung der Liquiditätsfazilität geknüpft; siehe genauer die Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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