Leasinggeschäft (leasing business)

Unternehmen, deren Haupttätigkeit im Abschluss von Verträgen über die Vermietung von Anlagen, Maschinen, einschliesslich Fahrzeugen, und – seltener – langlebigen Konsumgütern besteht. – Der Vorteil des Leasings besteht – neben steuerlichen Zweckmässigkeiten; fiscal effects – vornehmlich in der Nutzung von Investitionsgütern ohne Eigenkapital bzw. ohne die Aufnahme von Darlehn, so dass ein gegebener Finanzierungsspielraum für das Unternehmen erhalten bleibt. Im Jahr 2009 waren um die 25 Prozent der Investitionen in Deutschland mit Leasing-Verträgen verbunden: Leasing hat eine hohe Bedeutung vor allem bei Kleinen und mittlere Unternehmen erlangt. – In Deutschland werden entsprechende Dienstleister nach § 1, Abs. 3, № 3 den Finanzunternehmen beigezählt; sie bedürfen einer Erlaubnis nach § 32 KWG und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – Siehe Sale-and-Lease-Back, V-Institute. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 158 (Fragen der Aufsicht; Geldwäsche-Vorbeugung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute”, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2011, S. 39 ff. (Leasingfinanzierung in Deutschland; zahlreiche Übersichten, Literaturhinweise).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar