Laternengeld (payment for lantern lighting)

Früher vor allem von den Bewohnern der Residenzstädte (residence cities)) in Deutschland eingeforderte Zahlung für die nächtliche, in der Regel zwischen September und April währende Beleuchtung der Stadt. Mit dem Ertrag der Abgabe wurden die Lampenfüller (oil refiller) und Laternenknechte (lantern servants: Männer, deren Aufgabe im Einhängen und Anzünden der Lampen bestand und denen auch Überwachung ihrer Gebrauchstüchtigkeit oblag; in alten Verordnungen sind die Aufgaben der Laternenknecht bis ins Einzelne aufgezählt) bezahlt. – Siehe Beleuchtungsgeld, Kerzengeld, Lichtgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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