Laternengeld (payment for lantern lighting)

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Früher vor allem von den Bewohnern der Residenzstädte (residence cities)) in Deutschland eingeforderte Zahlung für die nächtliche, in der Regel zwischen September und April währende Beleuchtung der Stadt. Mit dem Ertrag der Abgabe wurden die Lampenfüller (oil refiller) und Laternenknechte (lantern servants: Männer, deren Aufgabe im Einhängen und Anzünden der Lampen bestand und denen auch Überwachung ihrer Gebrauchstüchtigkeit oblag; in alten Verordnungen sind die Aufgaben der Laternenknecht bis ins Einzelne aufgezählt) bezahlt. – Siehe Beleuchtungsgeld, Kerzengeld, Lichtgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Laternengeld (payment for lantern lighting)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/laternengeld-payment-for-lantern-lighting/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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