Krügergeld, Kruggeld, Grügergeld sowie [der] Lizent (village inn fee)

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Frühere Abgabe, die ein Gastwirt (innkeeper; Krüger, auch Kröger und Gröger) zu zahlen hatte, der einen Krug (= ländliche Bierschenke; rural alehouse) betrieb; der heutigen Schankerlaubnissteuer (liquor license tax) nahekommend. Diese wird in der Regel heute als Abgabe von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland erhoben. – Siehe Akzise, Biergeld, Tanzkonzessionsgeld, Trinkgeld, Ungeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Krügergeld, Kruggeld, Grügergeld sowie [der] Lizent (village inn fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/krugergeld-kruggeld-grugergeld-sowie-der-lizent-village-inn-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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