Krügergeld, Kruggeld, Grügergeld sowie [der] Lizent (village inn fee)

Frühere Abgabe, die ein Gastwirt (innkeeper; Krüger, auch Kröger und Gröger) zu zahlen hatte, der einen Krug (= ländliche Bierschenke; rural alehouse) betrieb; der heutigen Schankerlaubnissteuer (liquor license tax) nahekommend. Diese wird in der Regel heute als Abgabe von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland erhoben. – Siehe Akzise, Biergeld, Tanzkonzessionsgeld, Trinkgeld, Ungeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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