Kreditsperre (ban on credit, credit blocking)
Eine Bank stoppt darlehnsvertraglich vereinbarte Zahlungen an einen Kunden vorübergehend oder völlig, weil in der Regel)Tatsachen bekannt wurden, welche die Kreditwürdigkeit (creditworthiness) des Darlehnsnehmers infrage stellen. – Im Zuge der Schuldenbremse die zeitweilige Untersagung der Aufnahme neuer – auch parlamentarisch schon bewilligter – Kredite durch den Staat. – Siehe Darlehn, widerrufenes, Downgrade-Trigger-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, Event of Default, Kredit-Punktbewertungsverfahren, Kreditklemme, Kreditqualität, Übermut, Verwirkungsklausel.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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