Kredithai (loan shark, gombeen-man, shylock)

Abfällige Bezeichnung für ein Unternehmen, das Darlehn zu sehr hohen Zinsen solchen Kreditnehmern gewährt, die überhaupt keine oder nur ungenügende Sicherheiten bieten können. Weil jedoch die Ausfallrate (loss rate) bei diesem, von den Banken nicht mehr bedienten Kundenkreis beträchtlich ist, muss der Zinssatz entsprechend hoch angesetzt werden. In Deutschland bedürfen auch solche Unternehmen einer Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – In alten Dokumenten wird der Kredithai auch Karbatsch genannt; vermutlich deshalb, weil er leichtfertige säumige Zahler karbatschen (= mit der Karbatsche [Riemenpeitsche, Knute] schlagen) liess. Freilich wird auch von früher oft genug berichtet, wie Habenichtse (have-nots: Hörige, Taglöhner [= ungelernte Arbeiter, Lidl], Dienstboten, Knechte) und gar Armenhäusler (paupers from the almhouse) beim Geldverleiher in der nächsten Stadt ein Darlehn aufnahmen, im Wirtshaus den grossen reichen Herrn spielten und das geliehene Geld verplemperten (blued, wasted: frittered away). – Falsch ist es, den Kredithai mit dem Finanzgeier gleichzusetzen, wie dies nicht selten geschieht. Angebotsseitig (on the supply side) hat der Kredithai klare, unverhüllte Bedingungen für sein Geschäfte, der Finanzgeier dagegen nicht. Nachfrageseitig (on the demand side) bedient der Kredithai finanziell blanke Privathaushalte und Kleingewerbetreibende (small-scale businessmen, unregistered traders). Der Finanzgeier hingegen hat durchweg geldgierige (profit-hungry) reichere Personen als Kunden. – Siehe Agiotage, AusfallVerlust, Ausfallwahrscheinlichkeit, Danismus, Einzug, Finanzgeier, Fraudulent, Geldeintreibung, Geldraffer, Harpax, Karbatsch, Kunde, fauler, Racheengel, Subprime Lending, Sündengeld, Übersatz, Wucher.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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