Haushaltsüberwachung (budgetary surveillance)

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Allgemein im öffentlichen Finanzmanagement alle Massnahmen mit dem Ziel, jederzeit einen Überblick über den Stand sämtlicher einzelner Haushaltsstellen zu gewährleisten. – Im Zuge der Schuldenbremse in Deutschland die (gemäss Artikel 109 a GG und § 3 StabGes) dem Stabilitätsrat zugewiesene Aufgabe der laufenden Kontrolle der Finanzgebarung des Bundes und der Länder. – Siehe Finanzrat, Haushaltsdefizit, Kontrollkonto, Semester, europäisches. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2011, S. 19 ff. (ausführliche Darstellung; Übersicht), Monatsbericht der EZB vom Juni 2014, S. 106 (Übersicht der entsprechenden Einrichtungen in der EU).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Haushaltsüberwachung (budgetary surveillance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/haushaltsuberwachung-budgetary-surveillance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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