Haftung (liability; responsability)

Die durch die Rechtsordnung im einzelnen geregelte Pflicht zur Übernahme eines Schadens durch einen anderen als den unmittelbar Betroffenen; die Verpflichtung zum Schadensersatz (the obligation for damage compensation). – Das Einstehen für die Folgen eigener Entscheidungen. Gerade im Finanzbereich ist Haftung in diesem Sinne die unabdingbare Voraussetzung (essential precondition) einer wettbewerbsgesteuerten Marktverfassung. Diese wird auf das Schwerste gestört, wenn die nachteiligen Folgen (detrimental consequences, negative effects) getroffener Entscheidungen auf andere verlagert werden, vor allem von dem Schuldner auf den Gläubiger. Daher sind Rettungsschirme, Schuldenschnitte und andere Massnahmen im Zuge der Staatsschuldenkrise nicht nur in sich höchst zweifelhaft, zumal noch dazu diese Hilfen mit viel zu wenig Kontrolle über die Verwendung der zugeleiteten Mittel verbunden waren und sind. Bei weitem schädlicher (much more destructive) ist die Aufweichung und Verdrängung des Grundsatzes, dass jeder für sein eigenes Handeln einzustehen hat. Dies paralysiert (paralysis: leads relentless into a situation of helpless stoppage, inactivity and finally into inability to act) die marktwirtschaftliche Ordnung schleichend und mündet in eine zunehmende Fehlallokation der Ressourcen: die knappen Mittel gelangen nicht mehr zum besten Wirt. Erfahrungsgemäss reagieren der Staat und die Zentralbank dann auf diese zu Tage getretenen Verwerfungen mit neuen Eingriffen in den Wirtschaftsprozess, welche das Übel verschlimmern statt zu beseitigen (economic policy measures which make things worse rather than to counter the underlying problem): nämlich alle dem Grundsatz der Haftung entgegenstehende Ausbildungen im Keine zu ersticken. – Siehe Enteignung, kalte, Griechenland-Krise, Hypo Real Estate-Rettung, Japanisierung, Moral Hazard, Niedrigzinspolitik, Perpetuum Mobile, Rechnung, Schuldentilgungspakt, Staatshaftung, Zwangsenteignung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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