Garantieprovision (guaranteed commission)

Im Finanzbereich besonders Aussendienstmitarbeitern (field representatives) zugesagte, zumeist auf den Monat bezogene Bezahlung, auch wenn der Umsatz in einem Monat unbefriedigend war. In der Regel wird dann aber die bezahlte Garantieprovision dem Mitarbeiter in den nächsten Monaten bei gutem Verlauf der Geschäfte wieder von den erzielten Provisionen abgezogen. – Siehe Anreizsystem, Bonifikation, Bonussystem, Fixum, Honorar, Mitarbeiter-Verantwortlichkeit, Prämie, Schlafgeld, Tantieme, Vergütung, Vergütungssystem, Verlustübernahme, persönliche.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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