Finanztransfergeschäft und Geldüberweisungsgeschäft (financial transfer business, money remittance business)

Die gewerbsmässige Besorgung von Zahlungsaufträgen. Näherhin ist ein Geldüberweiser (money remitter) ein Dienstleister, der Geld von Kunden annimmt, um dieses einem Empfänger zuzuleiten, ohne dass weder der Auftraggeber noch der Empfänger der Summe notwendigerweise über Kontoverbindungen verfügen müssen (a payment service provider that accepts funds from a payer for the purpose of making them available to a recipient, without necessarily maintaining an account relationship with the payer or payee). In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG; sie zählen zu den Zahlungsinstituten. Seit Oktober 2009 gilt das Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz; dieses regelt die Aufsicht über die bezüglichen Dienstleister.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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