Feuerwehrfonds (guarantee fund; surplus fund; protection scheme)
Sicher angelegte Geldbeträge zur allfälligen Bedienung von (Klein)Anlegern bei Zahlungsunfähigkeit einer Bank. – In den USA muss auch an Warenbörsen ein bestimmter Promillesatz vom Wert eines Kontraktes bzw. ein Prozentsatz von den Einnahmen eines Börsenmaklers in einen von den Aufsichtsbehörden überwachten Garantiefonds einbezahlt werden. – Siehe Einlagensicherung, Einlagesicherung, europäische, Garantiefonds, Haftungsverbund, Pool, Sicherungspflicht, Überlauf-System. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Schwierigkeiten der Ermittlung eines Entschädigungsbetrags durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen [EdW] im Betrugsfall Phoenix).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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