Entschuldung [sprachlich unschön] auch Enthebelung (deleverage)

Wenn nicht anders definiert, so meint man damit die Minderung oder völlige Rückführung des Anteils an Fremdkapital in einer Firma. Der Einsatz von Fremdkapital (borrowed capital) ist grundsätzlich nur so lange von Vorteil, als der aus dem Fremdkapital durch das Unternehmen erwirtschaftete Ertrag höher ist als die Kosten für das aufgenommene Kapital, grob: die Zinsen und im Falle von Geld aus einem anderen Währungsraum die Kurssicherungskosten (financial leverage can be favourable, if a company can achieve significant growth through the amounts of debt. But if leverage does not achieve further growth, it may become too risky, the company has to delever by decreasing the amount of debt). – Siehe Anleihequote, Deleveraging, Ertragseffizienz, Gewinnbesteuerung, Hebel, Hedge-FondsGefahren, Highly Leveraged Institutions, Leverage, Perpetuum Mobile, Swapsatz, Zinslastquote.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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