Downgrade-Trigger-Klausel (downgrade trigger agreement)

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Die vertragliche Vereinbarung, dass bei einer Verschlechterung der Bonität der Gläubiger – in der Regel die Bank – berechtigt ist, den Vertrag mit dem Schuldner zu kündigen oder an einen Dritten (HedgeFonds, Inkasso-Bureau) abzutreten. – Siehe Covenant, Darlehn, widerrufenes, Default, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, Verwirkungsklausel, Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Downgrade-Trigger-Klausel (downgrade trigger agreement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/downgrade-trigger-klausel-downgrade-trigger-agreement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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