Downgrade-Trigger-Klausel (downgrade trigger agreement)
Die vertragliche Vereinbarung, dass bei einer Verschlechterung der Bonität der Gläubiger – in der Regel die Bank – berechtigt ist, den Vertrag mit dem Schuldner zu kündigen oder an einen Dritten (HedgeFonds, Inkasso-Bureau) abzutreten. – Siehe Covenant, Darlehn, widerrufenes, Default, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, Verwirkungsklausel, Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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