Devisenbank (foreign exchange licensed bank)

Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter ein Institut, das bei vorherrschender Devisenzwangswirtschaft zum Handeln mit ausländischen Zahlungsmitteln zugelassen ist. In Deutschland bedurfte es nach dem Gesetz vom 8. Mai 1923 dazu für Privatbanken einer Erlaubnis (Konzession; permission) durch das Handelsministerium.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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