Bundeskasse manchmal auch (in der Schweiz nur so) Tresorie (federal cash office)

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In Deutschland dezentral bei der jeweiligen Oberfinanzdirektion angesiedelte Behörden; ihre Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Territorialprinzip. Zu den in der Bundeshaushaltsordnung im einzelnen beschriebenen Aufgaben einer Bundeskasse gehören neben den Zahlungsgeschäften für alle Bundesbehörden insbesondere die Buchführung über geleistete und angenommene Zahlungen und die Rechnungslegung nach Abschluss der Bücher für das abgelaufene Haushaltsjahr (§ 70 ff. BHO). – Siehe Staat, Stellen, öffentliche, Subsidiaritätsprinzip.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bundeskasse manchmal auch (in der Schweiz nur so) Tresorie (federal cash office)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bundeskasse-manchmal-auch-in-der-schweiz-nur-so-tresorie-federal-cash-office/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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