Beteiligungsofferten (partnership bids)
Öffentliche Angebote als Einladung an jedermann, sich an einer Firma als Gesellschafter zu beteiligen. Obschon dies schon länger gefordert wird, so unterliegen solche Offerten bis anhin keiner Prospektpflicht; sie entziehen sich damit der Überwachung durch die Aufsichtsbehörden. – Wer beabsichtigt, eine bedeutende Beteiligung an einem Institut zu erwerben, hat dies gemäss Vorschrift in § 2c, Abs. 1 KWG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen. – Siehe Beteiligungsrichtlinie,
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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