Beschwerdestelle (complaint point)
Abteilung in einer Bank, die Reklamationen der Kundschaft aufnimmt und zur Beilegung weiterleitet. – Ressort der Aufsichtsbehörden, das Beanstandungen in Hinblick auf Finanzdienstleister entgegennimmt und gegebenenfalls weiterverfolgt. Für die Aufsichtsbehörden sind Beschwerden aus dem Publikum oft wichtige Impulse zu besonderen Überwachungsmassnahmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht jeder ihr zugeleiteten einzelnen Beschwerde (jährlich über 20’000!) nach. – Siehe Abberufungs-Verfügung, Beanstandungen, aufsichtliche, Beschwerdehäufung, Mitarbeiter-Register. – Vgl. die jeweiligen Jahresberichte der BaFin (Kapitel “Verbraucherbeschwerden”; dort auch Aufgliederung der Beschwerden nach einzelnen Sachverhalten) sowie die Beschwerdestatistik Versicherungen im Anhang des jeweiligen Jahresberichts der BaFin (untergliedert nach Unternehmen); Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 202 (Einrichtung eines Verbraucher-Telephons), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 144 (zentrale Auswertung der Beschwerden), S. 162 (Beschwerden bei der BaFin über Wertentwicklung von Fonds), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 70 ff. (europaweite einheitliche Leitlinien zu Beschwerden), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 114 f. (Tätigwerden der BaFin aus Beschwerdehäufung), S. 128 f. (Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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