Beschwerdemanagement (complaint management)

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Der Umgang einer Bank mit Beschwerden aus der Kundschaft. Die Aufsichtsbehörden verlangen von den Instituten, dass eindeutige verfahrenstechnische Regelungen (clear procedural arrangements) niedergelegt sind, welche gewährleisten, dass Reklamationen ohne Verzug nachgegangen wird. – Siehe Beschwerdehäufung, Beschwerdestelle, Beschwerdeverfahren, MitarbeiterRegister. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 144 (Schwerpunkt der Aufsicht auf das Beschwerdemanagement; Begründung), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 159 (aufsichtliche Mindestanforderungen an des Beschwerdemanagement bei Versicherungen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Beschwerdemanagement (complaint management)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/beschwerdemanagement-complaint-management/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com