Beitrittsländer (EU joining countries)

Auch in: EN FR

Wenn nicht anders definiert solche Staaten, welche der Europäischen Union beitreten wollen. – Bei Verhandlungen zur Aufnahme neuer Mitglieder in die EU (also nicht auch in das Eurosystem) wirkt die EZB mit, weil hier zentralbankpolitische Grundsatzfragen – wie vor allem Unabhängigkeit der jeweiligen Zentralbank, Ordnung und Aufsicht des Finanzsektors, geldpolitische Strategien – eine nicht geringe Rolle spielen (are an important issue). – Vgl. Monatsbericht der EZB vom 2002, S.
53 ff.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Beitrittsländer (EU joining countries)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/beitrittslander-eu-joining-countries/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

3 Seitenaufrufe dieser Seite