Bankgeld (bank money; court fees; attachment fee; butcher’s block lending fee)
Dem Zahlungsverkehr dienende Sichteinlagen bei Banken und anderen Kontostellen, auch Giralgeld und Buchgeld genannt. – Frühere Bezeichnung für eine Gerichtsgebühr; Bank = hier: Gericht (bench = court). – In der Regel im voraus zu entrichtende Zahlung der Gläubigers, der gefänglichen Arrest gegen einen Schuldner beantragte, auch Arrestgeld und in alten Dokumenten auch Carceraticum genannt. – Vormals zu entrichtende Gebühr für die Nutzung einer gemeindlichen oder im Besitz einer Zunft befindlichen Fleischbank (Fleischklotz; chopping block) durch Hausschlachter. – Gebühr für die Nutzung einer persönlichen Kirchenbank (church pew) bzw. auch eines Platzes auf einer solchen. – Siehe Expensen, Fanggeld, Gerichtsgeld, Inrotulationsgeld, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Keichengeld, Platzgeld, Schöffengeld, Sitzgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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