Bankenzwölf und Bankenduzend (banker’s dozen)

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Die Zahl elf. – Der Ausdruck leitet sich davon her, dass eine Bank bei einem Darlehn von zwölf GE im voraus schon einmal Bearbeitungsgebühren und Zinsen einbehält, und es dann zur Auszahlung von nur elf GE an den Kreditnehmer kommt (derived from the widespread method of lending, where the interest is deducted in advance, archetypically borrowing twelve MU and owing twelve MU back, a dozen, but actually receiving only eleven MU). – Siehe Disagio, Zillmerung, Zinsberechnungsmethode, Zinssatz, antizipativer, Zinssatz effektiver.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bankenzwölf und Bankenduzend (banker’s dozen)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bankenzwolf-und-bankenduzend-bankers-dozen/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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