Bankenunion, Risikoteilung (banking union, risk sharing)
Voraussetzung des Gelingens der Bankenunion ist, dass für alle Beteiligten gediegene, wirtschaftlich vernünftige Bedingungen geschaffen werden. Denn schliesslich ist die Bankenunion eine Art der Versicherung. Wie bei jeder Versicherung, so dürfen auch hier nur solche Verluste und Schäden abgedeckt werden, die nicht schon vor Abschluss bekannt waren. Deshalb müssen Altlasten, nämlich jene Risiken, die sich in Verantwortung nationaler Aufsichtsbehörden angehäuft haben, auch von den jeweiligen Mitgliedsstaaten getragen werden. Es geht nicht an, dass dem Zusammenbruch nahe Banken in Griechenland, Zypern, Spanien oder Portugal durch die Bankenunion saniert werden, und gar noch, ohne dass sich deshalb die Refinanzierungskosten dieser Institute erhöhen und die Kapitaleigentümer Einbussen hinnehmen müssen. Denn das käme einem Bail out gleich. – Es mag sein, dass eine Transferunion als wünschenswert oder als unvermeidlich angesehen wird. Dann aber muss diese durch Zustimmung der nationalen Parlamente erfolgen, und nicht unter dem Deckmantel einer Bankenunion.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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