Bad Bank-Modell, deutsches (German bad bank model)

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In Deutschland 2009 nach dem im Oktober 2008 in Kraft getretenen Finanzmarktstabilisierungsgesetz verabschiedete Regelungen, um bleibende Unsicherheiten für das Finanzsystem und die Realwirtschaft zu beseitigen. Denn das FMStG zielte nur auf die Passivseite der Banken und konnte die Unsicherheit hinsichtlich der auf der Aktivseite gebuchten Posten nicht beheben. Man schätzte im Frühjahr 2009 hier einen Betrag von 200 Mia EUR an toxischen Papieren. Diese konnten die Banken nun über eine längere Zeit hinweg abschreiben, ohne die Institute von einer verursachergerechten Verlusthaftung zu entbinden. – Siehe Bad Bank, Finanzkrise, Finanzmarktstabilisierungsanstalt, Mondpreis, Nichts, bilanzielles, Papiere, toxische, Subprime-Krise. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Mai 2009, S. 56 ff. (Bad Bank-Modell in seinen Grundzügen; Beurteilung des Erfolgs), Geschäftsbericht 2009 der Deutschen Bundesbank, S. 93 (kurze Zusammenfassung des Bad-Bank-Gesetzes).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bad Bank-Modell, deutsches (German bad bank model)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bad-bank-modell-deutsches-german-bad-bank-model/ (Stand: 15.10.2022).

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