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Finanzbegriff

Auslieferungsprovision (factorage)

Zahlung an den Kommissionär (commission agent) für die ihm zur Kommission gegebene, später aber zurückbeorderte Waren, siehe die Legaldefinition in § 396 HGB (German Code of Commerce).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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