Ausgewogen (balanced)
Allgemein Bezeichnung für eine Anlagestrategie bei der Vermögensverwaltung. In diesem Fall wird das Portfolio vorsichtig gepflegt (managed prudently) und risikobehaftete Anlagegegenstände (risk-bearing investments) nach Möglichkeit vermieden. – Bei bestimmten Verträgen – vor allem zur Altersvorsorge – schreiben Gesetze oder Aufsichtsbehörden eine ausgewogene Anlage vor, und hier vor allem hinsichtlich der Risikostreuung, der Abstimmung von Vermögen und Verbindlichkeiten und der Absicherung für die Nominalwertgarantie; dies gesamthaft auch im Deutschen oft Prudent man standard of care genannt. Solche Einschränkungen führen notwendig dazu, dass entsprechende Fonds weniger Rendite erwirtschaften können, weil sie bestimmte Risiken nicht eingehen dürfen. – Siehe Altersvorsorgeverträge, Anlegerschutz, Balanced Fund, Pensionsfonds, Straitjacking, Überregulierung, Wachstumsorientiert. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2002, S. 37 (Erläuterungen).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/