Ausgaben in der älteren Finanzsprache auch Depensen (expenses)

Im weitesten Sinne jeder Abgang von Zahlungsmitteln aus der Kasse eines Wirtschaftssubjekts – Privathaushalt, Unternehmen, öffentliche Stelle -, unabhängig vom Zweck, wie etwa Kauf von Waren und Dienstleistungen, Darlehn, Steuerzahlung oder Spende. Das Gegenteil von Ausgaben sind Einnahmen. – Geldleistungen – also Zahlungen – öffentlicher Haushalte gemäss dem festgestellten Budget. – Im Rechnungswesen Oberbegriff für Auszahlungen (Geldabflüsse aus dem Betrieb), Abgängen von gen Forderungen (einschliesslich Wertpapiere) und den Zugängen von gen Verbindlichkeiten (einschliesslich Rückstellungen); Ausgaben = Auszahlungen plus Zunahme von Verbindlichkeiten minus Abnahme von Forderungen. – Siehe Abfluss, Auslagen, Auszahlung, Aufwand, Aufwendungen, Bezahlung, Einkünfte, Expensen, Finanzmittel, Handelskosten, Kosten, Unkosten, Zahlung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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