Aufzeichnungspflicht (record requirement)

In Deutschland sind Banken verpflichtet, über Wertpapiergeschäfte mit ihren Kunden Niederschriften anzufertigen und der Aufsichtsbehörde jederzeit zugänglich zu machen. – Siehe Dossierpflicht, Falschberatung. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 13, Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 164 (BaFin sieht Mängel bei den Beratungsprotokollen), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 115 f. (verbesserte Qualität der Beratungsprotokolle; Vorwurf, die Protokollpflicht führe zum Rückgang des Geschäftes der Wertpapierdienstleister), S. 165 (Produktaufsicht und -Überwachung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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