Aufwandsentschädigung (expense allowance, representation allowance)

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Zahlung von Geld zur Begleichung der Ausgaben, welche für die Erbringung einer bestimmten Leistung – im besonderen durch einen [öffentlichen] Amtsträger – notwendig sind. – Siehe Dreidingsgeld, Gerichtsgeld, Inrotulationsgeld, Justitiengeld, Schöffengeld, Sitzgeld, Umzugsgeld, Vergütung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufwandsentschädigung (expense allowance, representation allowance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufwandsentschadigung-expense-allowance-representation-allowance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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