Aufsichtshandeln (regulatory practices)
Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter die Vor-Ort-Prüfungen der Aufsichtsbehörde, entweder – antragsgetrieben (on the initiative of the institute): das Institut ersucht die Aufsichtsbehörde um eine Prüfung, weil institutsinterne Umstände (circumstances within the institute) dies erheischen, – aufsichtsgetrieben (on the initiative of the supervisory authority): hier sieht sich die Aufsichtsbehörde aufgrund gewisser Anzeichen veranlasst, eine Prüfung vorzunehmen und – turnusmässig (regular review): in einer gewissen Abfolge regelmässig geschehend. – Siehe Bankenaufsicht, europäische, Institut, problematisches, Sonderprüfung. – Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute”, Rubrik “Aufsichtshandeln” (zu den jeweiligen Massnahmen im einzelnen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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