Aufsichtshandeln (regulatory practices)

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Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter die Vor-Ort-Prüfungen der Aufsichtsbehörde, entweder – antragsgetrieben (on the initiative of the institute): das Institut ersucht die Aufsichtsbehörde um eine Prüfung, weil institutsinterne Umstände (circumstances within the institute) dies erheischen, – aufsichtsgetrieben (on the initiative of the supervisory authority): hier sieht sich die Aufsichtsbehörde aufgrund gewisser Anzeichen veranlasst, eine Prüfung vorzunehmen und – turnusmässig (regular review): in einer gewissen Abfolge regelmässig geschehend. – Siehe Bankenaufsicht, europäische, Institut, problematisches, Sonderprüfung. – Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute”, Rubrik “Aufsichtshandeln” (zu den jeweiligen Massnahmen im einzelnen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufsichtshandeln (regulatory practices)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufsichtshandeln-regulatory-practices/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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