Asset-Backed Securities, ABS (so meistens im Deutschen gesagt; seltener auch

Forderungsbesicherte Wertpapiere): Zur Refinanzierung verwendete, besonders geschaffene Wertpapiere, die durch einen Pool gleichartiger Vermögenswerte (beispielsweise gewährte Hypothekarkredite, Leasingforderungen, Kreditkartenforderungen oder auch durch einen Lebensversicherungsbestand; gesamthaft zumeist Forderungsbestand [receivables portfolio, assets] genannt) gedeckt (backed; covered) sind. – Der Schuldendienst der emittierten Papiere wird aus dem Ertrag des Pools getragen wird. Bei breiter Streuung der zugrunde liegenden Risiken haftet diesen Wertpapieren gesamthaft gesehen ein geringeres Risiko an als den ursprünglich verbrieften Forderungen. – Durch ABS-Transaktionen gehen Kredite aus den Bilanzen der Banken (Originatoren; originators) im Zuge einer TrueSale-Verbriefung ganz auf Anleger über. Damit werden auch die Risiken auf die Gläubiger des ABS übertragen, und bei den Banken werden wieder Kreditlinien frei. Das Instrument der ASB ist deshalb auch beim Risikomanagement der Banken von Wichtigkeit, wird aber andrerseits von den Aufsichtsbehörden mit Argusaugen (Argus eyes) beobachtet. – ABS sehen also in ihrer Grundform im vorhinein die Veräusserung des Vermögenswertes “Forderungsbestand” an eine eigens dafür gegründete Gesellschaft vor. Die Aufgabe dieser Zweckgesellschaft besteht ausschliesslich im Ankauf der Forderungsbestände und in deren Refinanzierung durch die Begebung von Wertpapieren, die durch den Forderungsbestand als Vermögenswert gesichert sind. – Grundsätzlich kommt den ABS zwar die Eigenschaft der Notenbankfähigkeit zu. Aber die EZB beschloss im Dezember 2010, Informationspflichten für ABS auf Einzelkreditebene (at individual credit level) einzuführen, und zwar zunächst für mit Forderungen aus Hypothekendarlehn für private Wohnimmobilien unterlegte Wertpapiere (Retail Mortgage Backed Securities) und nach und nach dann auch für alle ABS. So wurde im September 2013 etwa eine Meldepflicht für Einzelkreditdaten von mit Kreditkartenforderungen besicherten ABS (ABS backed by credit card claims) eingeführt. Weitere Anforderungen an ABS als Sicherheiten für Geschäfte mit dem Eurosystem wurden 2014 von der EZB verlautbart und finden sich auf den entsprechenden Websites der EZB. – Man hat die ABS als Giftpapiere verteufelt und ihnen die Schuld an der Subprime-Krise zugeschrieben. Indessen ist leicht zu erkennen, das nicht ABS als solche die Subprime-Krise ausgelöst haben, sondern deren Missbrauch. – Siehe ABS-Fonds, Aktiva, illiquide, Arrangeur, Automobil-Darlehn, verbriefte, Back-to-Originator-Postulat, Collateralised Debt Obligations, Conduit, Einzel-Originator-Verbriefung, Embedded-Value Verbriefung, Endanleger, Erstverlust-Tranche, Krediterweiterung, Kreditverbriefung, PrivatLabel Asset-Backed Securities, Residential Mortgage Backed Securities, Single Master
Liquidity Conduit, Schuldendeckungsquote, Schuldverschreibung, gedeckte, SubprimeKrise, True-Sale-Verbriefung, Verbriefungspapiere-Selbstbehalt, Wohnungsbaukredite, verbriefte, Unterlegung, Unternehmenskredite, verbriefte, Verbriefungsstruktur, Zinseinfrierung, Zweckgesellschaft. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2001, S. 20 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2004, S. 27 ff., Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 22, S. 126, Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 80 (Asset Bakket Securities sind in die neue Anlageverordnung aufgenommen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der EZB vom Februar 2008, S. 91 (ABSs stehen kaum in Wettbewerb zu gedeckten Schuldverschreibungen; weitere Vorteile für Originatoren und Anleger), Monatsbericht der EZB vom Februar 2008, S. 102 (Notenbankfähigkeit der ABS), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 46 (IOSCO berät über zu erlassende Transparenzvorschriften beim Handel mit ABS), Monatsbericht der EZB vom November 2011, S. 88 ff. (ABSs im Refinanzierungsgefüge der Banken; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom September 2013, S. 53 ff. (Wiederaufblühen des ABS-Marktes nach der Finanzkrise; aufsichtliche und gesetzgeberische Massnahmen,; Übersichten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2014, S. 61 (Nutzung von ABS als notenbankfähige Sicherheiten).

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