Anlage-Empfehlung (investment suggestion)

Allgemein der Vorschlag an Privatanleger, sich bestimmten Wertpapieren (nicht) zuzuwenden. Soweit dies öffentlich und geschäftsmässig betrieben wird, handelt es sich in Deutschland um erlaubnispflichtige Anlageberatung. – Im besonderen Kauf- bzw. Verkaufanregungen in den von Banken herausgegebenen Veröffentlichungen, die meistens von hauseigenen (zentralen) Fachabteilungen (Research Department) herausgegeben werden. – Grundsätzlich ist solchen Empfehlungen gegenüber ein gesundes Misstrauen (healthy distrust) angebracht. Denn begreiflicherweise besteht hier die Neigung, in erster Linie dem Eigeninteresse der Bank (selfinterest of the bank: the bank’s own trading position) zu dienen. – Siehe Anlageberatung, Anlagegrenze, Analyse, technische, Analyst, Analysten-Rating, Beratung, Beschwerdehäufung, Blog, Börsenbriefe, Chinese Wall, Compliance, Dampfstube, Deuteroskopie, Falschberatung, Fibonacci-Folge, Finanzberater, Geheimtip, Gründungsschwindel, Investmentfirma, Investment Research, Marktmissbrauchs-Richtlinie, Mitarbeiter-Leitsätze, Mitarbeiter-Register, Nachweismakelei, Twitter, Verbraucherbeschwerden, Wall Crossing, Wertpapieranalyse. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 7, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 35 (international gültige Grundsätze in Bezug auf Empfehlungen), S. 112 f. (Verbreitung von Empfehlungen über die Medien), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 124 f. (Überwachung der Verhaltensregeln; Prüfungen zu diesem Zweck), S. 126 (genauere Anforderungen durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (eine Kundenunterschrift ist aufsichtsrechtlich nicht vorgeschrieben),Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 138 f. (neben Anlageberatern müssen auch Vertriebsbeauftragte der Institute Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen; die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung [WpHGMaAnzV] trat zum Jahresende 2011 in Kraft: Mitarbeiterregister muss bei der BaFin hinterlegt werden) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar