Aktie, rückgabeberechtigte (mandatory redeemable share)
Anteil an einer Aktiengesellschaft, der – zu einem bestimmten Termin oder – beim Eintreten eines bestimmten Ereignisses – etwa: Hinschied des Aktienbesitzers – vertraglich zwingend von der Gesellschaft zurückgenommen werden muss; entweder durch Zahlung in Bargeld oder durch Übertragung von Vermögenswerten des Unternehmens. – Nach FSAS 150 sind Aktien mit Rückgaberecht als Verbindlichkeit zu buchen. Gemäss SFAS 128 dürfen ausgegebene Aktien, die mit einem Rückgaberecht ausgestattet sind, bei der Berechnung des Ergebnisses pro Aktie (earnings per share) nicht im Nenner als ausgegebene Aktie gezählt werden.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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