Zwangssparen (forced saving)
Durch staatliche Vorschrift oder kollektivvertragliche Vereinbarung (collective bargaining arrangement) erzwungene Beschränkung der Konsumausgaben, wobei das zurückgehaltene Geld in Investitionen für bestimmte Aufgaben fliesst, wie etwa Kriegswirtschaft, Unterstützungskasse, Beteiligungsfonds der Arbeitnehmer oder Pensionsfonds. – Reale Einkommenseinbussen der Privathaushalte bei Inflation, weil bei zunächst gleichbleibendem Einkommen die Güterpreise steigen, mit der gleichen Summe also jetzt weniger gekauft werden kann. – Siehe Geld, sittliches, Geldeingentumsrecht, Geldwertstabilität, Inflations-Steuer, Repression, finanzielle, Steuerverzerrungs-Effekt, Zwangsanleihe.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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