Zuzahlung (additional payment; co-payment, out-of pocket payment, user’s charge)

Allgemein eine (vertraglich vereinbarte oder aus gesetzlicher Vorschrift abgeleitete) Zahlung über einen bereits geleistete Summe hinaus. – Im Gesundheitsrecht (co-payment regulation) vorgeschriebener Eigenanteil, den ein gesetzlich versicherter Patient beim Kauf von Medikamenten in der Apotheke zu entrichten hat. – Siehe Aufgeld, Dividende, irische, Draufgeld, Nachschuss-Verpflichtung, Selbstbehalt, Zubusse, Zuschuss.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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