Vertretbarkeit (fungibility)
Die Eigenschaft jeder Einheit eines Handelsgutes an der Börse, durch eine andere Einheit ersetzt werden zu können (the ability of being substitutable, that is being of such nature or kind as to be without restrictions exchangeable or replaceable, in whole or in part, for another of like nature or kind). – An der Devisen- und Effektenbörse ist die Vertretbarkeit, auch Homogenität und Fungibilität genannt, durch die jeweils kennzeichnende gegenständliche Eigenart (foreign exchanges, Devisen) gegeben oder sie wird durch entsprechende Gestaltung (financial product; Finanzprodukt) erreicht. An der Produktenbörse geschieht dies durch eine äusserst genaue Festlegung der Qualität der jeweiligen Ware. – Erst die Vertretbarkeit der an der Börse gehandelten Güter macht ihre gegenständliche Anwesenheit unnötig; das Gut muss weder besichtigt noch geprüft werden. Weil auch die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen genau festgelegt sind, so können an der Börse jetzt lediglich Preis und Menge die Marktvariablen sein. – Siehe Effekten, Warenbescheinigung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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