Ausführungsanspruch (claim to carrying out)

Das Recht eines Kunden, an der Börse die Abwicklung eines erteilten Auftrags zu verlangen. In Deutschland besteht ein solcher Anspruch derzeit nur im Parketthandel, nicht jedoch im elektronischen Handel und auch nicht bei Inhouse-Systemen. – Siehe Ausführung, sofortige, Auftragsverzögerung, Internalisierung, Latenzzeit, Schlangenhandel, Selbsteintritt.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar