Deckungsgeschäft (covering transaction)
Operation zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung (the purchase of any asset that had been previously sold short; in doing so, this purchase will close out the position). – Die zwangsweise Begleichung eines Börsengeschäftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfüllt. – Siehe Barmarge, Hedge-Geschäft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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