Blankoverkauf auch Leerverkauf (uncovered sale)

Jemand verkauft jetzt einen Vermögensgegenstand, den er noch gar nicht besitzt. Er hegt die Erwartung, diesen bald billiger kaufen, um damit seine Verpflichtung erfüllen zu können. – Siehe Leerverkauf.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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