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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

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Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Abgabe in älteren Dokumenten auch Schoss und Prästanda (due, charge, levy, contribution, impost; drawing; sales)

Allgemein heute gesagt in Bezug auf sämtliche Auflagen (als verpflichtende Geldleistungen; imposts, duties), die in irgend einer Form und bei verschiedenen Anlässen als Zahlung anfallen. – Oberbegriff für sämtliche Geldleistungen, welche der Staat aufgrund seiner Finanzhoheit den Privathaushalten und Unternehmen auferlegt. – Gegliedert werden die Abgaben in der Regel in Gebühren, Beiträge, Steuern und Zölle; daneben sind jedoch auch andere Einteilungen verbreitet. – In alten Dokumenten auch die Ablieferung einer bestimmten Menge an Erzeugnissen (der Land- und Forstwirtschaft), wie etwa den Zehnten, in der Regel im Rahmen eines Fronverhältnisses (soccage relation). Hierbei erhielt ein Bauer (Höriger, Leibeigener, Vasall; liege man, villein) von einer Grundherrschaft Land, Schutz und oft auch die Sicherung des Lebensunterhalts in Notlagen. Als Gegenleistung hatte der Hörige festgelegte Mengen an Waren (wie Getreide, Holz, Honig, Tuche) der Grundherrschaft (Fron = Herr) zu überstellen sowie auch Dienstleistungen, vor allem Hand- und Spanndienste (unpaid draught animal [donkey, steer, horse] and cart work) zu erbringen. – In älteren Dokumenten auch die Trassierung, nämlich auf eine Adresse einen Wechsel ziehen. – In der Finanzsprache auch der Verkauf von Wertpapieren an der Börse. – Siehe Abgabedruck, Auflagen, Beitrag, Cerozensual, Charadsch, Dammgeld, Dammzoll, Detz, Erlösung, Fiskalquote, Frongeld, Gebühren, Gefälle, Hammelgeld, Harai, Hufengeld, Impost, Kalbgeld, Loskaufgeld, Maut, Naturalabgabe, Prästanda, Ranzion, Roggengeld, Schatzung, Steuerlastquote, Steuervergünstigung, Umlage, Urbarium, Zins, Zinsknechtschaft, Tribut. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2008, S. 37 (Abgaben in Deutschland 1997 bis 2007).

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