Zwangsanleihe (mandatory loan, forced loan)

Vom Staat (in Notzeiten) begebene Papiere, welche den Bürgern (wie etwa im Juli 1922 in Deutschland) nach einem bestimmten Schlüssel zur Zeichnung zugeteilt werden. Im Grunde handelt es sich dabei um eine Vermögensabgabe (property levy); zumal dann, wenn die Ablösung (Rückzahlung; redemption) der Anleihe (wie 1923 in Deutschland) gesetzlich eingestellt wird. – Siehe Kriegsanleihe, Zwangsenteignung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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