Zulassungsstelle (admissions board)

In Deutschland Gremium an der örtlichen Börse, das über die Erlaubnis entscheidet, Effekten in die amtliche Notierung einzubeziehen (listing; Kotierung). Dazu überwacht sie auch die Einhaltung der Pflichten, die sich bei der Zulassung für den Emittenten und für die emissionsbegleitende Bank ergeben. – Siehe Begebung, Emissionsgeschäft, Wertpapier-Verkaufsprospekt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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