Zubusse (additional contribution [to a mining company])

Nachzahlung, die dem Anteilseigner einer bergrechtlichen Gewerkschaft (shareholder of a pit; Gewerke) an diese zur Erfüllung von Verbindlichkeiten auferlegt war. Der Gewerke als Besitzer von Kuxen hatte also im Unterschied zu einem Aktionär auch für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft aufzukommen. Nur durch Verkauf seines Anteils (abandon) konnte sich der Gewerke der Nachschusspflicht (obligation for subsequent contributions: compulsory calls for funds) entziehen. – Siehe Zuzahlung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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