Zinsswap (interest swap)
Vertrag, bei welchem zwei Parteien den Austausch regelmässiger Zinszahlungen für einen im voraus festgelegten Zeitraum vereinbaren. In der Regel beziehen sich die ausserbörsliche gehandelten Verträge auf den Tausch von – festem (langfristigen) Zinssatz für einen Kapitalbetrag gegen – variablen (kurzfristigen) Zinssatz für denselben Nominalwert und werden ausserbörslich gehandelt. – Die Höhe der Zinszahlung ergibt sich aus dem der jeweiligen Zinsperiode zugrunde liegenden Zinssatz – in der Regel der EURIBOR oder LIBOR – und dem Kapitalbetrag (notional amount). Dieser wird beim Zinsswap jedoch nicht ausgetauscht. – In Deutschland darf die mit der Verwaltung der Bundesschuld betraute Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur derzeit jährlich Zinsswaps in Umfang von 80 Mia Euro einsetzen; hauptsächlich mit dem Ziel, die durchschnittliche Restlaufzeit (remaining term to maturity) ausstehender Bundesanleihen zu verkürzen. Dies bedeutet praktisch eine Verschiebung der Staatsschuld hin zu kurzfristigen Titeln, was die Gefahr eines Widerstreits zwischen geldpolitischen und fiskalpolitischen Interessen (conflict between interests from the point of view of monetary policy and politico-economic issues) in sich birgt. – Ist bei einem Zinsswap die Veränderung des Zinssatzes auf die Vorperiode begrenzt, dann spricht man auch von einem Ratched Swap. – Siehe Amortisations-Swap, Cap, Contingent Swap, Geldmarkt-Segmente, Laufzeitprämie, LIBOR-Spread, Reversal, Staatsschuld, Tagesgeldsatz-Swap, Verschuldungsquote, öffentliche, Währungs-Swap. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 49, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2006, S. 56 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2006, S. 43 (bündige Darstellung).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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