Warenbörse (commodity exchange)
In Deutschland eine Börse, an der Waren, Edelmetalle oder auf Waren bzw. Edelmetalle bezogene Derivate gehandelt werden; häufig auch Produktenbörse (produce [so!] exchange) genannt. – § 1, Abs. 3 BörsG definiert (logisch [Dialelle!] und sprachlich schlecht): “Warenbörsen im Sinne dieses Gesetzes sind Börsen, an denen Waren und Termingeschäfte in Bezug auf Waren gehandelt werden. An Warenbörsen können auch Termingeschäfte in Bezug auf Waren sowie Zertifikate und Termingeschäfte, die sich auf Emissionsberechtigungen beziehen, gehandelt werden.” – Siehe Börse, Call-Rule, Commodity Fund, Derivategeschäfte-Clearingpflicht, DerivategeschäfteMeldepflicht, Finanzialisierung, Handelspflanzen, Rohstoff-Terminvertrag, Sentiment, Vertretbarkeit, Wertpapierbörse.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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