Verständlichkeit (understandability)
Allgemein die Eigenschaft von Kundmachungen jeder Art und jeder Form – Sprache; Schrift: hier vor allem Tabelle, Kurve, Abrechnung, Geschäfts-Bericht, Bilanz -, von dem bezielten Empfänger inhaltlich richtig und schnell aufgenommen zu werden. – In vielen Fällen stösst dies an Grenzen menschlicher Aufnahmefähigkeit. So umfassten Beschreibungen der Quadrat-CDOs, in ausgeklügeltem Juristenenglisch (sophisticated English legalese) abgefasst, manchmal bis zu 300 Seiten. Sie enthielten Klauseln, die von den meisten Käufern der Papiere und darunter auch von vielen deutschen Instituten nicht gelesen, nicht verstanden oder nicht genau bedacht wurden. Fast immer vertraute man ausschliesslich der Benotung seitens einer Rating-Agentur. – Im besonderen soll sich nach IFRS ein fachkundiger Dritter auf Grundlage der Bilanz innert angemessener Zeit ein Bild über das Unternehmen verschaffen können (the financial information provided by a company should be such that its meaning is capable of being perceived by a person with a sound knowledge of business and accounting and a willingness to study it with reasonable diligence). Der Grundsatz bezieht sich hauptsächlich auf die Darstellungsart (style [type] of representation) der Informationen und nicht auf ihre Auswahl (selection). Damit ist ein enger Bezug zum deutschen handelsrechtlichen Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gegeben. – Seitens der Gesetzgeber, der Aufsichtsbehörden und der Berufsverbände wurde in jüngster Zeit sehr viel getan, um verschleierte Angaben auf dem Finanzmarkt einzudämmen. Sie wuchern freilich nach wie vor im Underground Banking. – Siehe Address Spoofing, Ad-hoc-Mitteilung, Angaben, verschleierte, Aussagen, zukunftsgerichtete, Börsensprache, Darstellung, glaubwürdige, DomizilVerschleierung, Entscheidungsnützlichkeit, Finanzgeier, Informations-Aufschub, Informations-Überladung, International Financial Reporting Standards, Klartext, Kürteil, SarbanesOxley-Act, Pervasive Constraint, Stetigkeit, Verlust-Tarnung, Vorhersagen, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit, Zweckdienlichkeit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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