Versteigerer in älteren Dokumenten auch Verauktionierer (auctioneer)
Wer Gegenstände gewerbsmässig vergantet (sells by auction; auktioniert: an dem Meistbietenden [an den Lizitanten in der älteren Literatur] zum Verkauf zuleitet; offers to several potential buyers, who compete with each other), hat gemäss § 14 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (money laundering law; Geldwäschegesetz aus dem Jahr 1993) interne Vorkehrungen zu treffen, dass seine Tätigkeit nicht zur Geldwäsche missbraucht werden kann. – Siehe Auktion, Markt, auktionsbestimmter, Tender.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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