Versteigerer in älteren Dokumenten auch Verauktionierer (auctioneer)

Auch in: FR

Wer Gegenstände gewerbsmässig vergantet (sells by auction; auktioniert: an dem Meistbietenden [an den Lizitanten in der älteren Literatur] zum Verkauf zuleitet; offers to several potential buyers, who compete with each other), hat gemäss § 14 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (money laundering law; Geldwäschegesetz aus dem Jahr 1993) interne Vorkehrungen zu treffen, dass seine Tätigkeit nicht zur Geldwäsche missbraucht werden kann. – Siehe Auktion, Markt, auktionsbestimmter, Tender.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Versteigerer in älteren Dokumenten auch Verauktionierer (auctioneer)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/versteigerer-in-alteren-dokumenten-auch-verauktionierer-auctioneer/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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