Verhaltenskodex (code of ethics)
Vor allem bei Aktiengesellschaften der USA firmenindividuell errichtetes Regelwerk, das für den Vorstand und die Aufsichtsrats-Mitglieder bestimmte Verhaltensvorschriften aufstellt. Die Manager und Aufsichtsräte müssen demnach in bestimmten Zeitabschnitten Erklärungen abgeben, etwa zum (Ver)Kauf von Aktien. Schwer oder gar nicht abstellen lässt sich wohl, dass leitende Angestellte unter einem fremden Namen (“street name”) Firmen gründen und über diese entsprechende Käufe und Verkäufe tätigen. – Siehe Abschottung, Chinese Wall, Corporate Governance, Handelszeit, erlaubte, Insider-Meldepflicht, Need-to-know-Prinzip, Nominee, Organkredite, Sachkunde, Sarbanes-Oxley-Act, Sperrfrist, System Securities Watch Application (SWAP), Untertunnelung, Transaktionsmeldungen, Wall Crossing.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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